
Vorsorgevollmacht
Bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln darf, wenn Sie es nicht mehr können.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie einer Person Ihres Vertrauens die Befugnis erteilen, in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Dies kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen der Fall sein.
Anders als viele annehmen, haben weder Ehepartner noch Kinder automatisch das Recht, im Ernstfall für Sie zu entscheiden. Ohne Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen - und das muss nicht zwingend ein Familienmitglied sein.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig?
Statistiken zeigen: 70% der Deutschen haben keine Vorsorgevollmacht. Dabei kann es jeden treffen - ein Schlaganfall, ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann von einem Moment auf den anderen dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Mit einer Vorsorgevollmacht:
- Bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln darf
- Vermeiden Sie ein aufwändiges Betreuungsverfahren vor Gericht
- Ermöglichen Sie schnelles Handeln im Ernstfall
- Entlasten Sie Ihre Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Situation
Welche Bereiche umfasst eine Vorsorgevollmacht?
Eine umfassende Vorsorgevollmacht kann folgende Bereiche abdecken:
Vermögenssorge
- Bankgeschäfte und Kontoführung
- Verwaltung von Immobilien
- Abschluss und Kündigung von Verträgen
- Steuerliche Angelegenheiten
Gesundheitssorge
- Entscheidungen über medizinische Behandlungen
- Einsicht in Krankenakten
- Aufenthalt in Pflegeeinrichtungen
Persönliche Angelegenheiten
- Regelung des Wohnumfelds
- Vertretung gegenüber Behörden
- Organisation des Alltags
Die Gestaltung
Eine Vorsorgevollmacht muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um im Ernstfall wirksam zu sein. Sie erhalten von mir umfangreiche Informationen zum Aufbau, Gestaltungsmöglichkeiten und worauf besonders zu achten ist.
Bei Immobilienbesitz oder Bankgeschäften empfiehlt sich eine Beglaubigung oder Beurkundung, um die Akzeptanz bei allen Institutionen sicherzustellen.


Gesprächstermin
In einem persönlichen Gespräch erkläre ich Ihnen alle Details verständlich und beantworte Ihre Fragen. Wir dokumentieren Ihre Wünsche und Anforderungen und erläutern alle Möglichkeiten.

So läuft der Termin ab
In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht
Kostenloses Erstgespräch
Wir lernen uns kennen und ich erfahre mehr über Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche.
Bedarfsanalyse
Gemeinsam ermitteln wir, welche Bereiche Ihre Vollmacht abdecken soll und wer als Bevollmächtigter in Frage kommt.
Dokumentation
Wir halten fest, was Ihre Wünsche und Vorstellungen sind.
Formularerstellung
Unter Berücksichtigung der formalen Anforderungen erstellen Sie Ihr Dokument.
Ihre Vorteile
Warum sich professionelle Begleitung lohnt.
Selbstbestimmung wahren
Sie entscheiden heute, wer morgen für Sie handeln darf - nicht das Gericht.
Gerichtliche Betreuung vermeiden
Ohne Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer. Das kostet Zeit, Geld und ist nicht immer im Sinne der Familie.
Schnelles Handeln ermöglichen
Ihre Vertrauensperson kann sofort aktiv werden - ohne Wartezeit auf Gerichtsbeschlüsse.
Familie entlasten
Klare Regelungen verhindern Streit und geben Ihren Angehörigen Handlungssicherheit.
Individuelle Gestaltung
Die Vollmacht entspricht Ihren Vorstellungen und Wünschen.
Registrierung möglich
Auf Wunsch registriere ich Ihre Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Für wen ist das geeignet?
Für alle Erwachsenen, die vorausschauend handeln möchten.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf Ihre Fragen zur Vorsorgevollmacht
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Grundsätzlich nicht. Eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Vollmacht ist rechtswirksam. Für Immobiliengeschäfte oder bestimmte Bankgeschäfte ist jedoch eine Beglaubigung oder notarielle Beurkundung erforderlich oder empfehlenswert.
Kann ich mehrere Bevollmächtigte einsetzen?
Ja, Sie können mehrere Personen bevollmächtigen. Diese können entweder gemeinsam handeln müssen (Gesamtvertretung) oder jeweils einzeln (Einzelvertretung). Auch eine Ersatzbevollmächtigung ist möglich.
Ab welchem Alter sollte ich eine Vorsorgevollmacht haben?
Jeder Volljährige sollte eine Vorsorgevollmacht haben. Unfälle und Krankheiten können in jedem Alter eintreten. Besonders wichtig wird sie mit dem Erwerb von Eigentum oder bei Familiengründung.
Kann ich die Vollmacht widerrufen oder ändern?
Ja, solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen oder ändern. Ich empfehle eine regelmäßige Überprüfung alle 2-3 Jahre oder bei Änderungen der Lebensumstände.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
Die Kosten variieren je nach Umfang. In einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot über Ihre Möglichkeiten. Die Investition in eine rechtssichere Vollmacht ist deutlich geringer als die Kosten eines Betreuungsverfahrens.
Passende Angebote
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