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Vorsorge19. Oktober 20265 Min. LesezeitJulia Schnieders

Single. Keine Kinder. Keine Angehörigen. Wem soll ich bitte eine Vorsorgevollmacht geben?

Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll. Doch was, wenn niemand da ist, dem man diese Verantwortung anvertrauen möchte? Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie weitreichende Befugnisse – etwa für finanzielle, gesundheitliche und persönliche Angelegenheiten. Das erfordert großes Vertrauen. Doch nicht jeder Freund oder Bekannte ist dafür geeignet oder möchte diese Verantwortung übernehmen. Deshalb gilt: Eine schlechte Vorsorgevollmacht ist nicht besser als keine. Wer niemanden bevollmächtigen möchte, hat Alternativen. Eine davon ist die Betreuungsverfügung. Denn gute Vorsorge bedeutet nicht, irgendjemanden einzutragen, sondern bewusst und selbstbestimmt zu entscheiden. Auch ohne Angehörige gibt es Lösungen.

Auf einen Blick

  • Vertrauen ist entscheidend
  • Nicht jeder ist geeignet
  • Kein Zwang zur Vollmacht
  • Es gibt Alternativen
  • Selbstbestimmung steht im Mittelpunkt

Alle reden über Vorsorgevollmachten. Aber was, wenn niemand da ist, dem ich mein Leben anvertrauen möchte?

„Sie sollten unbedingt eine Vorsorgevollmacht machen!“

Diesen Satz haben Sie bestimmt schon gehört.

Klingt vernünftig. Ist es auch.

Aber mal ehrlich: Wen soll ich denn bevollmächtigen, wenn ich allein lebe und keine nahen Angehörigen habe?

Den netten Nachbarn von nebenan?

Die Freundin, mit der ich zweimal im Jahr essen gehe?

Oder den Bekannten, der schon mit seiner eigenen Steuererklärung überfordert ist?

So einfach ist das nämlich nicht.

Und genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Vorsorgevollmacht.

Eine Unterschrift. Ziemlich viel Macht.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie rechtlich vertreten darf, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Das kann nach einem Unfall, bei einer schweren Erkrankung oder aufgrund nachlassender geistiger Fähigkeiten wichtig werden.

Je nachdem, welche Bereiche die Vollmacht umfasst, kann die bevollmächtigte Person beispielsweise:

  • Bank- und Vermögensangelegenheiten regeln.
  • Verträge abschließen oder kündigen.
  • Mit Behörden und Versicherungen kommunizieren.
  • Entscheidungen zu Gesundheit und Pflege treffen, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das ist praktisch.

Aber es ist auch eine enorme Verantwortung.

Und vor allem ist es eine Frage des Vertrauens.

Denn eine bevollmächtigte Person handelt grundsätzlich ohne die laufende Kontrolle durch ein Betreuungsgericht.

Eine Vollmacht kann zudem bereits genutzt werden, bevor Sie tatsächlich nicht mehr selbst entscheiden können. Deshalb kommt es sehr auf die Gestaltung und den Umgang mit dem Dokument an.

Freunde sind Freunde. Aber sind sie auch gute Bevollmächtigte?

Nur weil jemand seit 20 Jahren mit Ihnen befreundet ist, muss er nicht automatisch geeignet sein, Ihre finanziellen, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten zu regeln.

Vielleicht ist die Freundin selbst gesundheitlich eingeschränkt.

Vielleicht lebt der beste Freund 500 Kilometer entfernt.

Oder der Mensch, dem Sie vertrauen, möchte diese Verantwortung schlicht nicht übernehmen.

Und das ist völlig legitim.

Eine Vorsorgevollmacht ist keine Auszeichnung für besondere Freundschaft.

Sie ist eine weitreichende rechtliche Befugnis.

Deshalb sollten Sie sich ehrlich fragen:

Vertraue ich dieser Person wirklich? Kann sie schwierige Entscheidungen treffen? Wird sie meine Wünsche respektieren? Und möchte sie diese Aufgabe überhaupt übernehmen?

Ein guter Rat: Sprechen Sie vorher darüber.

Eine Vorsorgevollmacht auszustellen, ohne die betreffende Person einzubeziehen, ist keine besonders gute Vorsorgeplanung.

Und wenn niemand infrage kommt?

Dann sollten Sie genau das akzeptieren.

Eine schlechte Vorsorgevollmacht ist nicht besser als keine Vorsorgevollmacht.

Nur damit ein Name auf dem Papier steht, sollten Sie niemandem weitreichende Befugnisse übertragen.

Denn was bringt Ihnen eine Vollmacht, wenn Sie nicht sicher sein können, dass verantwortungsvoll damit umgegangen wird?

Vielleicht ist eine Vollmacht für einzelne Angelegenheiten sinnvoll.

Vielleicht lässt sie sich auf mehrere geeignete Personen verteilen.

Vielleicht ist aber auch eine ganz andere Lösung besser.

Und genau hier kommt die Betreuungsverfügung ins Spiel.

Sie kann insbesondere dann interessant sein, wenn Sie niemanden haben, dem Sie uneingeschränkt vertrauen möchten.

Mein Fazit: Vertrauen kann man nicht mit einem Formular ersetzen.

Eine Vorsorgevollmacht kann eine hervorragende Möglichkeit sein, selbstbestimmt vorzusorgen.

Aber eben nur, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Wer allein lebt, keine Kinder oder nahen Angehörigen hat, sollte sich deshalb nicht unter Druck setzen lassen.

Es geht nicht darum, möglichst schnell einen Namen einzutragen. Es geht darum, die richtige Entscheidung für die eigene Zukunft zu treffen.

Denn Vorsorge bedeutet nicht, irgendjemandem die Verantwortung zu überlassen.

Vorsorge bedeutet, bewusst zu entscheiden, wem man sie überlassen möchte.

Und manchmal beginnt gute Vorsorge mit dem ehrlichen Satz: „Ich habe niemanden, dem ich eine solche Vollmacht geben möchte.“

Auch dafür gibt es Lösungen.

Im nächsten Beitrag: Warum eine Betreuungsverfügung gerade für Menschen ohne Angehörige eine interessante Alternative sein kann.

Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich auf die rechtliche Vorsorge für Volljährige in Deutschland und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Portraitfoto von Julia Schnieders

Über die Autorin

Julia Schnieders

Julia Schnieders ist zertifizierte Vorsorgeberaterin und hilft Menschen dabei, ihre Vorsorge und ihren Nachlass verantwortungsvoll zu regeln. Mit jahrelanger Erfahrung und einem einfühlsamen Ansatz begleitet sie ihre Kunden durch alle wichtigen Entscheidungen.

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